- Bisher wurde weder vom Bundesrat noch einer anderen relevanten Instanz eine Pandemie bewiesen.
- Es hat bisher weder eine verhältnismässige Untersuchung noch Begründung für die ganzen dementsprechend unverhältnismässigen Massnahmen gegeben.
- Eine Verordnung ist kein Gesetz. Eine Verordnung darf kein Gesetz brechen. (StGB Art. 1)
- Da sämtliche Corona-Massnahmen nur Verordnungen sind, sind sie keine Gesetze und haben entsprechend keine Rechtswirksamkeit.
- Mit Masken schädigt man physisch, psychisch und mutwillig die Gesundheit anderer Menschen.
Nächstes Kapitel: Maskenbefreiung
Inhaltsverzeichnis & Navigation
- Gründe
- Maskenbefreiung
- Argumentationsspielraum
- Rechtsgrundlage
- Konfrontation